Strafregisterbescheinigung

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.

Anträge auf Ausstellung

  • einer Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 (1) StrafregG
  • einer Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge gemäß § 10 (1a) StrafregG
  • Strafregistergesetzeiner Strafregisterbescheinigung Plfege und Betreuung gemäß § 10 (1c) StrafregG

können persönlich während den Amtsstunden im Gemeindeamt Klösterle gestellt werden.
Die Strafregisterbscheinigung wird direkt online angefordert und dem Antragsteller ausgefolgt.

Es ist ein amtlicher Lichbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.

Kosten (bei Antragstellung in bar zu entrichten):

  • € 16,40 zur Vorlage bei einem bestimmten Empfänger
  • € 30,70 ohne Angabe eines bestimmten Empfängers