Gästemeldewesen
Gäste sind durch den Unterkunftgeber unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) anzumelden.
Die Beherberungsbetriebe müssen ihre Gäste im Gemeindeamt Klösterle zur An- bzw. Abmeldung bringen. Das kann entweder über das elektronische Meldesystem (Feratel) oder in herkömmlicher Weise per Gästeblatt erfolgen. Diese Meldungen werden weiters für die Vorschreibung der Gästetaxe nach Maßgabe der herangezogen.
Für Auskünfte bezüglich Gästemeldewesen (Bezug von Gästeblättern, Vorgangsweise bei Verwendung des elektronischen Meldesystems, Reklamationen etc). wird ihnen die zuständige Sachbearbeiterin gerne weiterhelfen.
