Gemeindeabgaben
Auf der Grundlage von Bundes- bzw. Landesgesetzen sind die Gemeinden ermächtigt, Abgaben, Gebühren und Steuern einzuheben, um die vielfältigen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungsbereiches bewältigen zu können.
- Aufgrund von Beschlüssen der Gemeindevertretung Klösterle und der hiezu erlassenen rechtskräftigen Verordnungen werden im angeschlossenen Dokument die Tarife und Hebesätze (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) für die in unserer Gemeinde eingehobenen Abgaben, Gebühren, Benützungsentgelte sowie Steuern bekannt gegeben.
- Bezüglich der Berechnung der Tourismusbeiträge und der Zweitwohnsitzabgabe wird ebenfalls auf die angeschlossenen Dokumente verwiesen.