Legalisator der Gemeinde Innerbraz

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. Mai 2010 wurde dem Oberlandesgericht vorgeschlagen, Herrn Jakob Sonderegger als neuen Legalisator zu bestellen. Diesem Antrag wurde Folge geleistet und Herr Sonderegger ist rechtlich befugt, Legalisierungen durchzuführen. Somit hat sich für Innerbraz nichts geändert - es gibt weiterhin einen Legalisator und seine Amtsgeschäfte werden wie bisher auf dem Gemeindeamt Innerbraz erledigt.

Was macht ein Legalisator?

Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Auf diese Art und Weise wird für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Service im Nahraum geschaffen, da Notariate oft nur in den Städten angesiedelt sind.

Übrigens: Das Amt des Legalisators ist eine Besonderheit der Bundesländer Tirol und Vorarlberg. Diese Einrichtung kennt man sonst nirgendwo in Österreich bzw. im gesamten deutschsprachigen Raum - sie ist noch ein Relikt aus alten maria-theresianischen Zeiten, wo die Eigenständigkeit der Gemeinden und die in diesen verwurzelte Gerichtsbarkeit sehr hoch war.

Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.

Jakob Sonderegger

Legalisator
Arlbergstraße 21
6751 Innerbraz

Tel: +43 (0)5552 28874